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GESUNDHEITSFÖRDERUNG §3 Nr. 34 EstG

Haben Sie als Unternehmer schon etwas von der steuerfreien Gesundheitsförderung nach §3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes gehört?

 

Seit 2009 gibt es für Unternehmer die Möglichkeit für jeden einzelnen Beschäftigten im Jahr bis zu 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei im Bereich gesundheitsfördernder Maßnahmen auszugeben.

 

Dies gilt für jeden Beschäftigten des Unternehmens. Dazu zählen geringfügig oder kurzzeitig  Beschäftigte ebenso wie Gesellschafter-Geschäftsführer.

 

Welche Leistungen steuerbefreit sind, richtet sich nach 2 unterschiedlichen Bewertungskriterien

  • nach dem "Leitfaden Prävention" des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen GKV in dem die Maßnahmen genauer spezifiziert und gegliedert sind. Grundsätzlich muss jede Maßnahme in einen der folgenden Bereiche einzuordnen sein: >Begungsgewohnheiten/arbeitsbedingte körperliche Belastungen< | >Enährung/Betriebsverpflegung< | >Stressbewältigung/Entspannung/psychosoziale Belastung< | >Suchtmittelkonsum (z. B. Förderung des Nichtrauchens)
  • der aktuellen Urteilslage, im speziellen dem Urteil des Finanzgerichts Bremens (FG Bremen, Urteile vom 11.02.2016 - 1 K 80/15 (5))

 

In diesem Urteil wird klar festgelegt, dass folgende - explizit genannte -gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerbefreit sind:

  • Kurse zum Bauch-Rücken Training
  • Wirbelsäulengymnastik
  • Strukturelle Körpertherapie
  • HP/Physiotherapie
  • Personal Training zur Haltungsanpassung und Verbesserung  der Muskel- und Gelenkfunktionen
  • Massagen (medizinische)


Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist allerdings, dass die Therapien von einem/r Heilpraktiker/in, Physiotherapeut/in oder qualifizierten Fitnesstrainier/in durchgeführt werden.

Dienstleistungen im Bereich Wellness, wie Wellnessmassagen oder Saunabesuche, Beiträge für Fitnesscenter usw. fallen NICHT unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EstG.

 

Zu diesem Thema gibt es auch eine Presseveröffentlichung von der Steuerberaterkammer München die Sie HIER finden.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass gesundheitsfördernde Maßnahmen, die im ÜBERWIEGEND BETRIEBLICHEN INTERESSE liegen als Betriebsausgabe eingestuft werden können.

Richterliche Urteile wurden bereits in folgenden Fällen ausgesprochen:

  • Kreislauftrainingskuren
  • Massage von Mitarbeitern an EDV-Arbeitsplätzen
  • Wirbelsäulentherapie nach dem FPZ-Konzept
  • Berufsspezifische vorbeugende Rückentrainingsprogramme


Weitergehende Informationen dazu finden Sie HIER


 
Trainings- und Coaching ist ganz eindeutige Betriebsausgabe

Meine Tätigkeit für Sie als psychologischer Managementtrainer und Individualcoach wird explizit auf die Erfordernisse in Ihrem Unternehmen und den daraus abgeleiteten Anforderungen an Ihre jeweiligen Mitarbeiter abgestimmt. Damit dient meine Trainings- und Coaching-Leistung ausschließlich dem betrieblichen Interesse und ist deshalb immer als Betriebsausgabe zu bewerten.

 

Der Vorteil für Sie als Unternehmer/in liegt darin, dass sich die jeweiligen Trainingseinheiten bei  >In House-Training< auf 45 bzw. 90 Minuten Arbeitsausfall Ihres Mitarbeiters beschränken, bzw. völlig ohne Arbeitsausfall stattfinden können, wenn die Trainingseinheiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der längerfristigen Begleitung Ihrer Mitarbeiter, die zu anhaltenden Erfolgen und nachhaltigen Veränderungen führen. Dies bedeutet ein höchstes Maß an Effektivität.

 

Oftmals bringen auch mehrtägige Seminare nicht die gewünschte Nachhaltigkeit. Die Fülle des gelernten geht sehr schnell wieder im Tagesgeschäft und den damit verbundenen Gewohnheiten unter. Hingegen bietet die wiederkehrende Wiederholung und praxisbezogene Anwendungsschulung zugeschnitten auf den Bedarf Ihres Unternehmens im wöchentlichen, oder 14-tägigen Rhythmus beste Voraussetzungen für dauerhafte und nachhaltige Verbesserungen.


Habe ich Ihr Interesse geweckt?

Lassen Sie uns darüber sprechen welche Themen in Ihrem Unternehmen und bei Ihren Mitarbeitern anstehen. Sehr gerne entwickle ich mit Ihnen gemeinsam eine Vision, wie eine mögliche Lösungsstrategie aussehen könnte.